Verleihbedingungen
1. Geltungsbereich
Diese Verleihbedingungen gelten für die Vermietung von Ski, Skischuhen, Skistöcken, Snowboards, Helmen und sonstiger Verleihausrüstung durch Skiverleih Hartl Sport.
2. Mietdauer und Rückgabe
Die Mietdauer wird bei der Vermietung vereinbart. Die Ausrüstung ist spätestens zum vereinbarten Rückgabetermin während der Öffnungszeiten zurückzugeben. Eine Verlängerung ist vor Ablauf der Mietdauer mit dem Verleih abzusprechen.
Bei verspäteter Rückgabe können zusätzliche Mietkosten entsprechend der geltenden Preisliste anfallen.
3. Zustand und Verwendung der Ausrüstung
Der Kunde verpflichtet sich, die übernommene Ausrüstung sorgfältig und bestimmungsgemäß zu verwenden. Festgestellte Mängel oder Beschädigungen sind dem Verleih unverzüglich mitzuteilen.
Die Ausrüstung darf nicht ohne Zustimmung des Verleihs an andere Personen weitergegeben werden.
4. Diebstahl und Verlust
Die Mietausrüstung ist sorgfältig gegen Diebstahl zu sichern. Skier sollten nach Möglichkeit getrennt voneinander abgestellt und über Nacht in einem versperrten Skiraum oder Skidepot aufbewahrt werden.
Bei Diebstahl oder Verlust sind der Verleih unverzüglich zu verständigen und eine Anzeige bei der Polizei zu erstatten. Eine Bestätigung der Anzeige ist dem Verleih auf Verlangen vorzulegen.
Für gestohlene oder verlorene Ausrüstung haftet der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere soweit der Schaden von ihm zu vertreten ist und keine wirksame Haftungsbeschränkung vereinbart wurde.
Ein allfällig abgeschlossener Diebstahlschutz gilt ausschließlich nach Maßgabe der dazu vereinbarten Bedingungen und eines gegebenenfalls vereinbarten Selbstbehalts.
5. Beschädigung der Ausrüstung
Beschädigungen, die über die gewöhnliche Abnutzung hinausgehen, sind dem Verleih unverzüglich zu melden. Soweit der Kunde nach den gesetzlichen Bestimmungen dafür haftet, kann der tatsächlich entstandene Schaden geltend gemacht werden.
Normale Gebrauchsspuren, die bei sachgemäßer Verwendung entstehen, gelten nicht als vom Kunden verursachte Beschädigung.
6. Preise und Zahlung
Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vereinbarten Mietpreise. Zusatzleistungen und allfällige weitere Kosten werden dem Kunden vor Vertragsabschluss bekannt gegeben.
Die Zahlung erfolgt gemäß den im Geschäft bekannt gegebenen Zahlungsbedingungen.
7. Bindung und Einstellung der Ausrüstung
Die Einstellung der Skibindung erfolgt anhand der vom Kunden bereitgestellten Angaben und nach den einschlägigen fachlichen Vorgaben. Der Kunde ist verpflichtet, die erforderlichen Angaben vollständig und richtig zu machen.
Auch bei fachgerechter Einstellung kann keine absolute Auslöse- oder Verletzungssicherheit garantiert werden. Die gesetzlichen Haftungsbestimmungen bleiben unberührt.
8. Helme und Schutzausrüstung
Der Kunde ist dafür verantwortlich, die überlassene Schutzausrüstung bestimmungsgemäß zu verwenden. Schäden oder Mängel sind vor der Verwendung dem Verleih zu melden.
9. Haftung
Es gelten die gesetzlichen Haftungsbestimmungen. Eine Haftung für Personen- oder Sachschäden wird nicht ausgeschlossen, soweit ein solcher Ausschluss gesetzlich unzulässig ist.
10. Schlussbestimmungen
Es gilt österreichisches Recht, soweit dieses wirksam vereinbart werden kann und zwingende gesetzliche Bestimmungen nicht entgegenstehen. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen im gesetzlich zulässigen Umfang unberührt.